|  | 
                            
                                | Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferung vorgefertigter Standard-Software und Nebenleistungen. Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch soweit diese im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden stehen.
 
 1. Angebot und Vertragsabschluß
 Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge durch uns erfolgt,
                                      legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest.
                                      Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur
                                      Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
 
 2. Nutzungsbedingungen
 Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige Lizenzgebühr das unbefristete Recht
                                      zur Nutzung der Standard-Software durch den in der Programmbestellung benannten
                                      Anwender gem. folgender Spezifikation: Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung auf einem
                                      Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk. Netzwerklizenz:
                                      Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem
                                      Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen,
                                      die gleichzeitig auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen.
 
 3. Schutz- und Urheberrechte
 Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben
                                      beim Hersteller. Vervielfältigungen des überlassenen Programms sind nur für den
                                      betriebsintern notwendigen Gebrauch gestattet.
 
 4. Lieferzeit und Lieferbedingungen
 Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten unverbindlich.
                                      Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme, sofern technische
                                      Konfiguration bzw. Softwarespezifikation völlig geklärt sind.Unvorhergesehene
                                      Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen;
                                      dies gilt auch bei Streik und Aussperrung. Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw.
                                      Übersendung der Ware. Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle
                                      Programmeinweisung gegen gesonderte Vergütung nach Stundenaufwand entsprechend unserem
                                      jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Reisespesen.
                                      Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert
                                      in Rechnung gestellt werden können. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware
                                      auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung und Installation
                                      übernommen haben. Wir versichern auf Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung
                                      anzuliefernde Ware. Versand- und Installationskosten werden von uns nicht übernommen.
                                      Die Planung der Installation geschieht im Einvernehmen mit dem Kunden.
                                      Der Kunde verpflichtet sich, die betriebsnotwendigen Installationen durch einen
                                      Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen unseren
                                      Angaben sowie den geltenden Fachnormen entsprechen
 
 5. Gewährleistung
 Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist,
                                      Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb
                                      nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von uns gelieferten Programme
                                      zu dem angegebenen Programmzweck. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die
                                      Standard-Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht,
                                      sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind
                                      zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Auch für Rechenzeiten einzelner
                                      Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen, weil insoweit die Kapazität
                                      der Datenverarbeitungsanlage und deren Nutzungsgrad ausschlaggebend ist.
                                      Für IBM Programmpakete gelten die Gewährleistungs-bedingungen der IBM Deutschland
                                      Informationssysteme GmbH und für alle anderen von uns gelieferten Programme gelten
                                      die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.
 
 6. Haftung und Schadenersatz
 Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also gleich aus welchem Rechtsgrund,
                                      sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
                                      Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und gilt
                                      ebenso für Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nichtlieferung sowie für
                                      Schäden im Rahmen von Servicearbeiten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,
                                      die Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz
                                      gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der
                                      Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.
 
 7. Preise und Zahlungsbedingungen
 Sofern nicht ein bestimmter Preis vereinbart ist, gilt der am Tage des
                                      Vertragsabschlusses gültige Listenpreis. Lizenzgebühren und sonstige
                                      Preise und Vergütungen sind in EUR zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.
                                      Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
 
 8. Eigentumsvorbehalt
 Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB.
                                      Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen
                                      Bezahlung sämtlicher - auch der künftig entstehenden - Forderungen.
 
 9. Sonderregelungen
 Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören,
                                      für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche
                                      Sonder-vermögen gelten zusätzlich folgende Regelungen: Erfüllungsort und
                                      Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – einschließlich
                                      Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess evtl. Klagen auf Herausgabe - ist
                                      ausschließlich Bremen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher
                                      Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie
                                      erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind uns unverzüglich nach Anlieferung
                                      schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind die beanstandeten Mängel spezifiziert
                                      aufzuführen sowie alle zur Beseitigung erforderlichen Informationen zu erteilen.
 
 10. Schlussbestimmungen
 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
                                      so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
                                      Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt,
                                      die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
 |  |